Befestigung

Befestigung

Die DIN 14676 schreibt hinsichtlich der Befestigung von Rauchwarnmeldern an der Decke vor:

Rauchwarnmelder sind dauerhaft an der Decke zu befestigen.
Dabei ist die Festigkeit des Montageuntergrundes zu berücksichtigen.
Die Montageanleitung des Herstellers ist zu beachten.

Die Anforderung einer vertikalen Haltekraft von mindestens 20 N (entspricht etwa 2 kg) ist in der Ausgabe 2012 der DIN 14676 nicht mehr enthalten.

Üblicherweise besteht der Rauchwarnmelder aus einem Sockel, der fest an der Decke befestigt wird, und dem Rauchwarnmelder selbst. Durch das Einsetzen des Melders in den Sockel wird dieser aktiviert.

Rauchmelder Befestigung
Rauchmelder BefestigungRauchmelder Befestigung

Befestigung mit Schrauben

Grundsätzlich bietet sich bei den meisten Untergründen die Befestigung des Sockels mittels einer oder zwei Schrauben an. Die Befestigungsart ist bei fast allen bekannten Herstellern zur Montage ihrer Rauchwarnmelder vorgesehen und bieten in den meisten Fällen eine sichere und dauerhafte Befestigung.

Die Sockel der meisten Geräte ermöglichen die Befestigung mit zwei Schrauben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Befestigung mit einer “Zentralschraube” in Verbindung mit einem kleinen Klebepad. Das Klebepad soll das Verdrehen des Sockels beim Einsetzen des Melders verhindern.

Schrauben und Dübel werden von einigen Herstellern mitgeliefert. Der Profi verwendet jedoch meist lieber besseres Material.

Montagegrund Geeignete Schraubenbefestigung  
Beton (ggf. verputzt) Bohrung 5 mm,
Universaldübel 5 mm (z.B. Fischer UX 5 x 30),
Halbrundkopf – Kreuzschlitzschrauben 3,5 x 30
 
Gipskarton (Hohlraum)  
Bohrung 6 mm,
Hohlraumdübel 6 mm (z.B. Fischer FU 6 x 35)
Halbrundkopf – Kreuzschlitzschrauben 3,5 x 30
 
Gipskarton (an der Lattung) Halbrundkopf – Holzschrauben Kreuzschlitz 3,5 x 30  
Holz  

Klebemontage

Einige Hersteller lassen die Montage der Rauchwarnmelder mittels Klebebefestigung zu. Üblicherweise wird dazu ein “Klebepad” verwendet. Seltener wird eine Montageplatte direkt (zum Beispiel mit Heiß- oder Montagekleber) direkt an der Decke befestigt.

Voraussetzung für eine Klebemontage ist ein geeigneter Untergrund. Rauhe oder verschmutzte Untergründe, Tapeten oder Farbeschichten sind in der Regel ungeeignet.

Bei der Montage mit Klebepad wird die Schutzfolie an einer Seite des Klebepads abgezogen und das Klebepad am Sockel des Rauchwarnmelders festgedrückt. Anschließend wird die zweite Schutzfolie abgezogen und der Sockel an der Decke angedrückt.

Das verwendete Klebepad muss vom Hersteller des Rauchwarn-melders explizit für die Montage zugelassen sein.
Die Prüfung und Zulassung durch den Hersteller bezieht sich ausschließlich auf die Verbindung Sockel-Klebepad.
Die Eignung des Montagegrundes muss vom Monteur sichergestellt werden und liegt in dessen Verantwortung. Im Zweifel ist eine Montage mittels Schrauben zu wählen.

Die Klebemontage hat den Vorteil, dass keine Bohrungen erforderlich sind. Damit ist der Zeitaufwand für die Montage in der Regel geringer.

Nachteilig bei einer Klebemontage wirkt sich unter Umständen aus:

  • Bei ungeeignetem Untergrund fällt das Gerät nach dem Einsetzen in den angeklebten Sockel entweder gleich oder nach eingiger Zeit herunter und ist dann in der Regel defekt. Ein so entstandener Schaden am Gerät und ggf. am Fußboden oder an Einrichtungsgegenständen ist von der Gewährleistung des Herstellers nicht gedeckt. Der Monteur ist hier in der Haftung.
  • Bei Renovierungsarbeiten an der Decke muss der Melder einschl. Sockel eventuell abgenommen und später wieder angebracht werden. Bei einer Schraubmontage ist dies durch die Person, welche die Renovierung durchführt, ähnlich der Demontage von Deckenlampen usw. ohne Spezialwerkzeug möglich. Bei einer Klebepadmontage muss im Zweifel der Monteur des Rauchwarnmrlders das Gerät entfernen, in jedem Fall aber nach der Renovierung wieder anbringen.
  • Bei einer eventuell erforderliche Versetzung des Rauchwarnmelders an eine andere Stelle oder des Austausch gegen ein Gerät mit anderem Sockel muss das Klebepad entfern und die Klebestelle “restauriert” werden. Unter ungünstigen Umständen wird auch hier der Monteur in die Haftung genommen.

 

Quelle: www.rauchmelderpflicht.eu